Kreditkarten kündigen: Darauf sollte man achten


Ob für Bestellungen aus dem Internet oder zur Hinterlegung einer Reisebuchung – heutzutage ist es durchaus sinnvoll, wenn man eine Kreditkarte besitzt. Natürlich geht es auch immer um die Frage, welcher Anbieter die besten Konditionen verspricht.

Wer eine Kreditkarte beantragen möchte, sollte daher im Vorfeld einen Vergleich durchführen und die Konditionen und Leistungen gegenüberstellen. Doch es sollte nicht nur ein Vergleich vor der ersten Beantragung der Kreditkarte durchgeführt werden – wer nach einem Jahr einen neuerlichen Vergleich durchführt, der wird mitunter feststellen, dass es sehr wohl Anbieter geben kann, die nun weitaus bessere Konditionen anbieten.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Kreditkartenvertrag rechtzeitig gekündigt wird, um am Ende eine Kreditkarte von einem Anbieter zu erhalten, der bessere Konditionen verspricht. Das kann etwa der Entfall der Jahresgebühr sein; mitunter erhält der Kreditkartenbesitzer auch zahlreiche Leistungen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden – so etwa eine kostenlose Reiserücktrittsversicherung. Doch worauf ist zu achten, wenn man den aktuellen Kreditkartenvertrag kündigen möchte?

Auf die Kündigungsfrist achten

In der Regel laufen die Kreditkartenverträge ein Jahr. Kommt es nicht zur rechtzeitigen Kündigung des Vertrages, so verlängert sich dieser um weitere zwölf Monate. Aufgrund der Tatsache, dass der Kreditkartenbesitzer nicht über das Ende des Kreditvertrages informiert wird, vergessen viele Kreditkartenbesitzer auf die rechtzeitige Kündigung des Vertrages – es kommt zur automatischen Verlängerung, die im Vorfeld zudem nicht angekündigt wird. Zu beachten ist die dreimonatige Kündigungsfrist; im Kleingedruckten des Vertrages ist zudem vermerkt, ob der Vertrag zum Quartals- oder zum Jahresende gekündigt werden muss. Hat man den Stichtag verpasst, so bedeutet das aber nicht automatisch, dass man nun die Kreditkarte für die nächsten zwölf Monate nutzen muss. Viele Kreditinstitute akzeptieren nämlich sehr wohl die vorzeitige Kündigung des Vertrages. Wohl auch, weil sich die Institute nicht an „Schwierigkeiten“ klammern möchten, sofern der Kreditkartenbesitzer mitunter immer wieder Zahlungsschwierigkeiten hat oder die Kreditkarte vorzeitig kündigen möchte, weil er den aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Die Jahresgebühr wird danach anteilig erstattet („pro rata temporis“). Wer den Kreditkartenvertrag zum Stichtag kündigen möchte, der kann sich an sogenannte Kündigungsdienstleister wenden, die den Kreditkartenbesitzer in weiterer Folge erinnern, sodass dieser rechtzeitig kündigen kann.

Kündigung muss schriftlich erfolgen

Jeder Kreditkartenvertrag muss schriftlich gekündigt werden. Hier genügen nur ein paar Angaben (Name des Kreditkartenbesitzers, Kartennummer) – am Ende muss klar ersichtlich sein, dass der Kreditkartenbesitzer keine Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen möchte. Wichtig ist, dass das Schreiben vom Kartenbesitzer unterfertigt wird. Danach wird die Kündigung an jene Bank übermittelt, die die Kreditkarte ausgestellt hat. Hat man also eine Mastercard von der DZ Bank, dann muss die Kündigung auch an die DZ Bank übermittelt werden. Handelt es sich jedoch um eine direkt von Amex bezogene American Express Karte, so wird diese direkt bei Amex gekündigt.

Wichtig ist, dass die gekündigte Kreditkarte nicht weiterverwendet wird. Nach der Kündigung kann es sein, dass die Bank die Kreditkarte zurückverlangt; andere Banken verzichten auf die Retournierung und weisen den Kunden darauf hin, dass er die Kreditkarte zerschneiden und entsorgen soll. Auch dann, wenn die Kreditkarte an die Bank retourniert werden soll, ist es wichtig, diese in weiterer Folge zu zerschneiden. Beschädigungen oder Zerstörungen, die die Kreditkarte in weiterer Folge unbrauchbar machen, sind nur dann zu unterlassen, wenn die Bank darauf hinweist (Kreditkarte unbeschädigt retournieren).

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