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Kreditkarten kündigen: Darauf sollte man achten

Ob für Bestellungen aus dem Internet oder zur Hinterlegung einer Reisebuchung – heutzutage ist es durchaus sinnvoll, wenn man eine Kreditkarte besitzt. Natürlich geht es auch immer um die Frage, welcher Anbieter die besten Konditionen verspricht.

Wer eine Kreditkarte beantragen möchte, sollte daher im Vorfeld einen Vergleich durchführen und die Konditionen und Leistungen gegenüberstellen. Doch es sollte nicht nur ein Vergleich vor der ersten Beantragung der Kreditkarte durchgeführt werden – wer nach einem Jahr einen neuerlichen Vergleich durchführt, der wird mitunter feststellen, dass es sehr wohl Anbieter geben kann, die nun weitaus bessere Konditionen anbieten.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Kreditkartenvertrag rechtzeitig gekündigt wird, um am Ende eine Kreditkarte von einem Anbieter zu erhalten, der bessere Konditionen verspricht. Das kann etwa der Entfall der Jahresgebühr sein; mitunter erhält der Kreditkartenbesitzer auch zahlreiche Leistungen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden – so etwa eine kostenlose Reiserücktrittsversicherung. Doch worauf ist zu achten, wenn man den aktuellen Kreditkartenvertrag kündigen möchte?

Auf die Kündigungsfrist achten

In der Regel laufen die Kreditkartenverträge ein Jahr. Kommt es nicht zur rechtzeitigen Kündigung des Vertrages, so verlängert sich dieser um weitere zwölf Monate. Aufgrund der Tatsache, dass der Kreditkartenbesitzer nicht über das Ende des Kreditvertrages informiert wird, vergessen viele Kreditkartenbesitzer auf die rechtzeitige Kündigung des Vertrages – es kommt zur automatischen Verlängerung, die im Vorfeld zudem nicht angekündigt wird. Zu beachten ist die dreimonatige Kündigungsfrist; im Kleingedruckten des Vertrages ist zudem vermerkt, ob der Vertrag zum Quartals- oder zum Jahresende gekündigt werden muss. Hat man den Stichtag verpasst, so bedeutet das aber nicht automatisch, dass man nun die Kreditkarte für die nächsten zwölf Monate nutzen muss. Viele Kreditinstitute akzeptieren nämlich sehr wohl die vorzeitige Kündigung des Vertrages. Wohl auch, weil sich die Institute nicht an „Schwierigkeiten“ klammern möchten, sofern der Kreditkartenbesitzer mitunter immer wieder Zahlungsschwierigkeiten hat oder die Kreditkarte vorzeitig kündigen möchte, weil er den aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Die Jahresgebühr wird danach anteilig erstattet („pro rata temporis“). Wer den Kreditkartenvertrag zum Stichtag kündigen möchte, der kann sich an sogenannte Kündigungsdienstleister wenden, die den Kreditkartenbesitzer in weiterer Folge erinnern, sodass dieser rechtzeitig kündigen kann.

Kündigung muss schriftlich erfolgen

Jeder Kreditkartenvertrag muss schriftlich gekündigt werden. Hier genügen nur ein paar Angaben (Name des Kreditkartenbesitzers, Kartennummer) – am Ende muss klar ersichtlich sein, dass der Kreditkartenbesitzer keine Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen möchte. Wichtig ist, dass das Schreiben vom Kartenbesitzer unterfertigt wird. Danach wird die Kündigung an jene Bank übermittelt, die die Kreditkarte ausgestellt hat. Hat man also eine Mastercard von der DZ Bank, dann muss die Kündigung auch an die DZ Bank übermittelt werden. Handelt es sich jedoch um eine direkt von Amex bezogene American Express Karte, so wird diese direkt bei Amex gekündigt.

Wichtig ist, dass die gekündigte Kreditkarte nicht weiterverwendet wird. Nach der Kündigung kann es sein, dass die Bank die Kreditkarte zurückverlangt; andere Banken verzichten auf die Retournierung und weisen den Kunden darauf hin, dass er die Kreditkarte zerschneiden und entsorgen soll. Auch dann, wenn die Kreditkarte an die Bank retourniert werden soll, ist es wichtig, diese in weiterer Folge zu zerschneiden. Beschädigungen oder Zerstörungen, die die Kreditkarte in weiterer Folge unbrauchbar machen, sind nur dann zu unterlassen, wenn die Bank darauf hinweist (Kreditkarte unbeschädigt retournieren).

Die Restschuldversicherung – was geht – was geht nicht?

1. Was ist eine Restschuldversicherung?

Eine Restschuldversicherung oder auch Restkreditversicherung kann bei der Aufnahme eines Kredits abgeschlossen werden, um die Tilgung der Raten zu gewährleisten. Die Restschuldversicherung wird von den Banken als Zusatzversicherung angeboten, so dass der Kreditnehmer abgesichert ist, sofern er die Raten (zeitweise) nicht mehr bedienen kann. Die Restschuldversicherung tilgt den Kredit während der gesamten Laufzeit unter bestimmten Voraussetzungen im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit oder auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Der Abschluss einer Restschuldversicherung bei der Aufnahme eines Kredites ist fakultativ, also nicht verpflichtend und bedarf einer eingehenden Prüfung. Ob es sinnvoll ist, zusätzlich zu dem Kredit die Kosten einer Restschuldversicherung in Kauf zu nehmen, hängt von dem individuellen Ausfallrisiko sowie der Höhe und der Laufzeit des Kredits ab. Die Versicherungsprämie und die Vermittlungsprovisionen erhöhen schließlich die Summe des Nettokredits.

2. Unter welchen Voraussetzungen ist es sinnvoll eine Restschuldversicherung abzuschließen?

Der Abschluss einer Restschuldversicherung bei einer Kreditaufnahme verursacht für den Schuldner zusätzliche Kosten, so dass der Kredit sich insgesamt verteuert. Die Bank profitiert durch den Verkauf einer Restschuldversicherung in zweifacher Hinsicht: Einerseits erhält der Verkäufer der Restschuldversicherung eine Provision und andererseits verringert sich die Gefahr des Ausfalls der Kredittilgung, da in bestimmten Fällen die Tilgung des Kredits durch die Versicherung sichergestellt wird. Der Kreditnehmer sollte vor Abschluss des Vertrages prüfen, welche Summe benötigt wird und wie die Laufzeiten gewählt werden, um die Raten der individuellen Leistungsfähigkeit anzupassen. Bei Ratenkrediten empfiehlt sich eine Restschuldversicherung vor allem bei sehr hohen Krediten mit langer Laufzeit. Wird ein Immobilien- oder Baufinanzierungskredit aufgenommen, so ist in der Regel die Summe des Kredits sehr hoch und die Laufzeit der Ratentilgung lange. In diesem Fall erscheint es zweckmäßig, sich gegen finanzielle Engpässe zu versichern. Bei langen Laufzeiten verringert sich die Voraussehbarkeit der Liquidität des Kreditnehmers, da die finanziellen Gegebenheiten über einen langen Zeitraum erheblich variieren können. Der Kreditnehmer kann arbeitsunfähig werden oder auch unverschuldet arbeitslos werden. Um das Existenzminimum sicherzustellen, kann es sinnvoll sein, die Rückzahlung des Kredits durch eine Restschuldversicherung zu gewährleisten.

Grundsätzlich wird zwischen drei Arten der Restschuldversicherung differenziert. Bei der Mindestabsicherung wird der Fall des Todes durch die Versicherung gedeckt, so dass die Hinterbliebenen, sofern die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, durch die Restschuldversicherung entlastet werden. Bei der sogenannten Kombi-Absicherung gewährleistet die Restschuldversicherung die Tilgung im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit. Die Komplettabsicherung ist konzipiert, um die Ratentilgung im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit und auch bei Arbeitslosigkeit zu übernehmen.
Im Falle des Todes des Kreditnehmers können die Hinterbliebenen durch eine Restschuldversicherung entlastet werden, denn die Tilgung des Darlehens erfolgt durch die Restschuldversicherung. So können die Hinterbliebenen in der erworbenen Immobilie bleiben, auch wenn diese nicht über die finanziellen Mittel verfügen die Raten des Kredits zu tilgen. Im Todesfall ist zu prüfen, welche Versicherungen benötigt werden. Hat der Kreditnehmer bereits eine umfassende Risikolebensversicherung abgeschlossen, so kann eine Restschuldversicherung entbehrlich sein, denn durch die Zahlung der Summe der Lebensversicherung kann die Tilgung des Kredits erfolgen. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei Restschuldversicherungen die Übernahme der Tilgung ausgeschlossen sein kann, sofern der Todesfall als Folge von Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankung der Wirbelsäule, der Gelenke, der Verdauungsorgane, bei Krebserkrankungen oder wegen anderer chronischer Krankheiten eingetreten ist.

Ist der Darlehensnehmer arbeitsunfähig geworden, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldversicherung in Anspruch genommen werden. Ebenso wie beim Eintritt des Todesfalls kann hier die Restschuldversicherung die Tilgung ausschließen, wenn die Arbeitsunfähigkeit die Ursache von Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankung der Wirbelsäule, der Gelenke, der Verdauungsorgane, bei Krebserkrankungen oder wegen anderer chronischer Krankheiten ist. Zudem kann der Kreditnehmer im Fall einer Arbeitsunfähigkeit bereits durch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein, so dass eine Restschuldversicherung obsolet ist.

Das Schicksal einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit kann nahezu jeden Arbeitsnehmer treffen, so dass hier die Ratentilgung durch eine Restschuldversicherung für den betreffenden Zeitraum tauglich sein kann. Jedoch beinhalten Restschuldversicherungen oftmals Ausschlusskriterien oder sind grundsätzlich so ausgelegt, dass entweder lediglich die ersten zwölf Monate getilgt werden oder erst nach einer Wartezeit von sechs bis neun Monaten in Anspruch genommen werden können.

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt ausdrücklich vor der Aufnahme von Restschuldversicherungen, da diese nicht standardisiert sind. Verbraucherschützer kritisieren vor allem, dass Restschuldversicherungen zu teuer sind und auf Grund der mannigfaltigen Ausschlusskriterien in vielen Fällen nicht einspringen, um die Restschuld tatsächlich zu tilgen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung bedarf einer eingehenden Prüfung, da diese sich sowohl im Umfang und bei den Kosten als auch bei den Konditionen erheblich unterscheiden.

Bei einer Kündigung der Restschuldversicherung werden die Vermittlungskosten sowie die Abschlussgebühren nicht zurückerstattet. Eine ordentliche Kündigung der Restschuldversicherung ist jederzeit möglich. Anteilig wird der Betrag, der für die restliche Laufzeit fällig wäre, zurückerstattet. Die Ausübung der außerordentlichen Kündigung, also ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht kommt in Betracht, wenn eine Umschuldung bzw. eine Tilgung des Kredits erfolgt. Hier gilt zu beachten, dass die Restschuldversicherung nicht automatisch entfällt, sondern eine schriftliche Kündigung erforderlich ist.

Die Restschuldversicherung ist an den Kreditvertrag gebunden. Weist der Kreditvertrag Mängel bei der Widerrufsbelehrung auf, so gelten nicht die regelmäßigen Fristen des Widerrufs. Ein Widerruf des Kreditvertrags ist bei derartigen Mängeln noch nach Jahren möglich. Durch das verbundene Geschäft des Kreditvertrags mit der Restschuldversicherung, wird auch der Vertrag über die Restschuldversicherung widerrufen, so dass es zu einer Rückabwicklung der beiden Verträge kommt. Durch den Widerruf und somit die Rückabwicklung des Geschäfts, soll der rechtliche Zustand wieder hergestellt werden, der vor Vertragsschluss bestand. Hier gilt zu beachten, dass durch die Rückabwicklung zunächst der aufgenommene Kredit an die Bank zurückgezahlt werden muss.

3. Restschuldversicherung bei Kleinkrediten

Bei kleineren Darlehen mit relativ kurzer Laufzeit kann grundsätzlich auf eine Restschuldversicherung verzichtet werden. Der Zeitraum der Tilgung ist in diesem Fall überschaubar, mithin vorhersehbar und der Abschluss einer Restschuldversicherung erhöht den aufgenommenen Kredit zusätzlich. Die Kosten für eine Restschuldversicherung variieren erheblich, sind aber grundsätzlich relativ hoch, so dass die Kosten ungefähr zwischen 10 % bis 18 % der Kreditsumme schwanken. Bei Abschluss der Restschuldversicherung wird der Betrag auf den Nettokreditaufnahmebetrag hinzugerechnet und an die Versicherung gezahlt. Die Restschuldversicherung wird so über das Darlehen mitfinanziert, folglich wird auch die Versicherungssumme mitverzinst, wodurch es zu einer Erhöhung des Effektivzinssatzes kommt: Bei einem Darlehen von 10.000 Euro (60 Monate Laufzeit) mit einem Effektivzinssatz von 4,61 % wird zusätzlich eine Restschuldversicherung in Höhe von 1390 Euro (13,9 %) aufgenommen, hierdurch steigt der tatsächliche Effektivzinssatz auf 10,59 %. Für den Darlehensnehmer sind die tatsächlichen Kosten der Restschuldversicherung also sehr hoch und relativ schwer zu durchschauen, so dass bei kleineren Krediten regelmäßig auf diese verzichtet werden kann.

Kredit sondertilgen – so geht es

Kredite sind vor allem eins: Schnelles Geld, das einem nicht wirklich gehört, aber mit Abgabe einer Unterschrift und dem Abschluss eines Vertrags unmittelbar ausgehändigt und zur verfügung gestellt wird. Dabei können klassische Kredite ohne zweckbindung bei Banken und Kreditinstituten aufgenommen werden wie Zweckgebundene Kredite wie Immobilien-, Auto- oder Studiendarlehen. Egal um welche Art des Kredites es sich handelt, das Prinzip ist bei jedem das gleiche. Es wird Geld geliehen, das über einen bestimmten und festgeschriebenen Zeitraum, in Form von festgesetzten Ratenzahlungen zurückgezahlt weden muss, während ebenfalls Zinsen auf den geliehenen Geldbetrag erhoben werden, die die Rückzahlungs- und Begleichungssumme erhöhen.

Es ist daher ratsam sich wirlich Gedanken darüber zu machen, ob ein Kredit notwendig ist zu schnell ist ein Kreditvertrag unterzeichnen Zu schnell eine finanzielle Verpflichtung eingegangen und abgeschlossen, die man vielleicht gar nicht übernehmen kann. Doch ist ein Kredit erst einmal aufgenommen, so bieten sich neben den vereinbarten Ratenzahlungen auch andere Möglichkeiten und Wege, seinen Kredit und damit seine Schulden zu begleichen. Einer dieser Wege und Optionen ist die Sondertilgung.

Was sind Sondertilgungen?

Sondertilgungen sind ein in der Finanzwelt benutzer Begriff, der jene Zahlungen und Tilgungen beschreibt, die ein Kreditnehmer über seine vereinbarten und vertraglich geforderten Ratenzahlungen hinaus leistet. Es sind somit zusätzliche Zahlungen, die neben den vereinbarten Ratenzahlungen gezahlt werden. Diese Sonderzahlungen und Sondertilgungen haben natürlich auch Auswirkungen auf entweder die Laufzeit des Kredits oder auf die Höhe der Ratenzahlungen. Doch Vosicht. So ganz ohne Hacken sind diese Sondertilgungen nie.

Denn ein Kreditvertrag legt fest und definiert, ob überhaupt Sondertilgungen erlaubt sind. Denn schließlich wollen Bank oder Kreditinsitute von der Vergabe eines Kredites profitieren. Eine Sondertilgung führt zwangsläufig zu Gewinnverlusten für den Kreditgeber. Vor diesen Verlusten versuchen sich Kreditgeber abzusichern. Wie? Über im Vertrag festgeschriebene Regelungen, die die Häufigkeit und Gesamthöhe der Sondertilgungen bestimmen. Nimmt man also einen Kredit auf, so wird gleichzeitig auch dazu zugestimmt, ob und wenn ja wieviele und in welcher Höhe allgemeine Sondertilgungen erlaubt sind. Übersteigt Häufigkeit und Höhe der Sondertilgungen den vereinbarten Rahmen, so greift die Vorfälligkeitsentschädigung; ein Mechanismus der, normalerweise vornehmlich bei Umschuldungen und Kreditauflösungen zum Tragen kommt, dazu dient Profit zu sichern und den über die Kreditzinsen erhofften Gewinn auch zu sichern.

Diese Vorfälligkeitsentschädigungen sind geringer als die anfallende Summe durch die Zinsen, aber ist bei der Nutzung von Sondertilgungen zu berücksichtigen. Typische Regelungen sind Sondertilgungen bis 3,5 oder sogar 10%, bezogen auf die ursprüngliche Kreditsumme. Dieser Prozentsatz gilt pro Jahr. Das sind kleine Schritte, die man zu einer günstigeren Ratenzahlung und Laufzeit kommen kann. Denn wer seine 10% pro Jahr an Sondertilgungen in Anspruch nimmt, der spart ordentlich ein. Eigentlich ziemlich clever.

Sondertilgungen bei unterschiedlichen Kreditarten

Sondertilgungn unterscheiden sich hinsichtlich der Kreditart und auch der allgemeinen Höhe. Bauspardarlehen und Immobilienkredite sind wesentlich großzügiger bei der Zahlung und Nutzung von Sondertilgungen als Kleinkredite oder auch Studiendarlehen. Bei letzgenannten ist die Form der Sondertilgung noch nicht mal enthalten und in der allgemeinen Diskussion. Bei den klassischen Kreditdarlehen greift die 3-5-10% Regelung pro Jahr. Welcher Prozentsatz schließlich greift, liegt in der Entscheidungsmacht des Kreditgebers; also der Banken, Kreditinstitute, Autohändler und Bausparkassen sowie de vielen anderen, die Geld verleihen.

Ein Beispiel

Es wird ein Kredit aufgenommen. Die Darlehenssumme beträgt 100 000 Euro. Die Zinssicherheit wird für 10 Jahre garantiert und liegt bei 2,5%. Die Anfangstilgung liegt bei 2%. Damit beläuft sich die Rückzahlungsrate auf 375 Euro. Aus diesen Zahlen ergibt sich eine Summe vo 77 304 Euro zum Ende der Zinsbindung. Bleibt der Zinssatz auch nach den zehn Jahren weiterhin bei 2,5%, so ergibt sich daraus eine Gesamtlaufzeit von 32,50 Jahren. Das eine eine Verpflichtung.

Jetzt kommt die Sondertilgung ins Spiel. Diese wurde vertaglich auf 5% festgelegt und soll sich, statt auf die Ratenhöhe vielmehr auf die Verkürzung der Laufzeit auswirken. Wird die Sondertilgung von 5% jährlich in Anspruch genommen, so bleibt noch eine Restsumme von 21 213 Euro am Ende der zehn Jahre Zinsicherheit. Das ist eine Differenz und damit ein positiver Gewinn für den Kreditnehmer von 58 091 Euro. Das ist erstaunlich! … und es wurden ‚lediglich‘ Sondertilgungen in einer Höhe von 50 000 Euro gezahlt. Damit einhergehend verringert sich auch die aus den Zinsen resultierende Rückzahlungssumme. Diese liegt ohne Tilgung bei 22 304 Euro, während sie mit Sondertilgungen auf 16 213 Euro sinkt. Das ist eine Summe, die ein jeder KReditnehmer gerne einspart.

Dieses Beispiel zeigt, wie sich Sondertilgungen auf den Effektivbetrag gezahlt werden. Das ist die typische Version. Aber die Sondertilgungen können auch auf den Nominalbetrag gezahlt werden. Dann ergeben sich Auswirkungen auf die Höhe der Ratenzahlung und eben nicht auf die Laufzeit. Es folgt ein solches Beispiel: Die Eck- und Rahmendaten sind die selben wie im oben genannten und aufgeführten Beispiel. Der Unterschied? Die Sondertilgung wirkt sich auf den Nominalbetrag und somit auf die Höhe der Rate aus. Die Anfangsrate lag bei 375 Euro monatlich. über die ersten zehn Jahre senkt sich die Zahlung auf 140,35 Euro monatlich. Die noch ausstehende Gesamtsumme beläuft sich auf 36 670 Euro.

Entscheidet man sich für die Sondertilgungen, so ist zu bedenken, dass nach zehn Jahren der festgesetzte Zinssatz wegbricht. Hier haben Banken und Kreditinstitute ein weiteres Instrument etabliert, um sich durch Sondertilgungen entfallende Verluste wieder als Gewinn zu sichern. Daher ist zu überlegen, wenn Sondertilgungengenutzt werden, ob sie besser auf den Nominal- oder Effektivbetrag anfallen sollen. Meistens ist dies aber bereits im Kreditvertrag mit geregelt. Bevor man einen Kredit aufnimmt, sollte man sich also über die beiden Möglichkeiten im Klaren sein.

Sondertilgungen sind ein heikles Thema. Banken und Kreditinstitute mögen sie nicht wirklich, müssen sie aber im Rahmen der gültigen Rechtssprechung anbieten. Die Tricks, Wege und Instrumente der Banken und Kreditinstitute sind jedoch clever integriert, um die potentiellen finanziellen Einbussen und verlorenen Gewinne so gering wie möglich zu halten. Schließlich ist es ein großes Geschäft der Banken mit Geld zu wirtschaften und zu handeln, das eigentlich gar nicht existiert. Denn das ist es schließlich, was Zinsen sind. Geld was anfällt, was eigentlich garnicht existiert, was der Kreditnehmer aber zurückzuzahlen hat. Damit werden immer mehr Schulden existieren, als eigentlich Geld im Umlauf ist. … und diese Ideee kan global betrachtet und gedacht werden.

Kredit absichern – sicher ist sicher

Bei einem Kredit handelt es sich um ein Darlehen, welches über einen längeren Zeitraum läuft und eine monatliche Ratenzahlung beinhaltet. Problematisch wird es oft, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist die Raten zahlen zu können. Plötzliche und unerwartete Ereignisse, wie zum Beispiel ein Todesfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit können dafür die Ursache sein. In diesem Fall steht der Kreditnehmer vor einem echten Problem. Doch für diese Fälle gibt es sogenannte Kreditversicherungen, die von vielen Banken und Geldinstituten angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, um den Darlehensnehmer vor einer Zahlungsunfähigkeit zu schützen.

Eine Kreditversicherung dient als Absicherung für den aufgenommenen Kredit. Wenn der Fall eintritt, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen Kredit weiter zu bedienen, springt die Kreditversicherung ein und übernimmt die fälligen Zahlungen. Auch im Falle durch den Tod springt die Versicherung ein, so dass die Hinterbliebenen nicht die Kosten tragen müssen. Bei der Kreditversicherung handelt es sich somit um eine Art Risikoversicherung.

Allerdings gibt es eine solche Kreditversicherung nicht zum Nulltarif. Die Kosten für die zusätzliche Absicherung hängen von der Höhe vom Kreditbetrag ab. Auch das Alter des Kreditnehmers wird mit einberechnet. Bei einer recht hohen Kreditsumme können hier schon mal einige tausend Euro nur für eine Kreditversicherung anfallen. Zum Beispiel nimmt ein Verbraucher ein Darlehen über 50.000 Euro auf. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Dazu kommt noch eine Kreditversicherung, die mit 1.200 Euro vermerkt wird. Als Endsumme muss der Verbrauch nun einen Kredit über 51.200 Euro an die Bank zurückzahlen, dafür besitzt er eine Risikoabsicherung gegen eine Zahlungsunfähigkeit, falls ihm etwas zustößt.

Besonders Banken und Finanzdienstleistungen werben sehr aktiv für eine Kreditversicherung. Vielen Kunden wird dringend empfohlen eine solche Police zusätzlich zu einem Kredit abzuschließen. Doch als Kreditnehmer heißt es hier nicht zu schnell zu unterschreiben und sich die Bedingungen und Konditionen genau durchzulesen. Denn oftmals profitiert nur das Geldinstitut von dieser Zusatzleistung. Außerdem muss bedacht werden, dass die Prämie für die Versicherung zu der eigentlichen Kreditsumme hinzu kommt und sich das Darlehen dadurch verteuert. Außerdem sind oftmals die Bedingungen für eine solche Versicherung recht unklar (schwammige Formulierungen). Hier sollte der Fokus vor allem bei den Kleingeruckten liegen.

Prinzipiell ist der Abschluss einer Kreditversicherung durchaus sinnvoll, besonders wenn eine recht hohe Kreditsumme im Spiel ist. Sehr lohnenswert ist die Versicherung, um eine vorhandene Familie mit Kindern abzusichern. Besteht allerdings schon eine solche Art der Absicherung, zum Beispiel durch eine Risikolebensversicherung macht der Abschluss einer zusätzlichen Kreditversicherung keinen Sinn. Vor dem Abschluss einer Kreditversicherung sollte immer überlegt werden, wie hoch die Wahrscheinlich ist, dass eine solche Versicherung einspringen muss. Da es hier zum Teil große Preisunterschiede bei den Kreditinstituten gibt, ist es ratsam vorher einen Vergleich durchzuführen. Gerade bei einer hohen Kreditsumme kann dies helfen, einiges an Kosten einzusparen, um die monatlichen Kreditraten möglichst niedrig zu halten.

Um bei einer Bank oder einem Geldinstitut einen Kredit zu bekommen, muss eine vollständige Geschäftsfähigkeit vorliegen, so dass ein Mindestalter von 18 Jahren gegeben ist. Bei minderjährigen bedarf es ansonsten einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Hauptsitz des Kreditnehmers sich in Deutschland befindet.

Damit die Bank auch ihr geliehenes Geld zurückbekommen kann, muss ein festes Arbeitsverhältnis vorliegen, welches sich auch außerhalb der Probezeit befindet. Die Höhe des monatlichen Einkommens spielt dabei auch eine entscheidende Rolle. Denn je höher der monatliche Verdienst ausfällt, umso leichter ist es einen Kredit zu erhalten. Damit sich die Bank auch selbst davon überzeugen kann, müssen zudem die letzten Verdienstnachsweise oder auch Kontoauszüge eingereicht werden. Bei selbständigen Personen müssen häufig mehr Unterlagen eingereicht werden, denn hier schauen die Banken sehr genau hin, welche Einkünfte verbucht werden. Neben dem Jahresumsatz, werden auch gerne Steuerbescheide sowie Gewinn- und Verlustmeldungen eingesehen.

Um die Kreditwürdigkeit zu prüfen, holen sich die Geldinstitute auch eine Schufa Auskunft ein. Dort ist das Zahlungsverhalten genau vermerkt und die Bank kann sich einen sehr guten Eindruck von der Zahlungsmoral einholen. Liegt ein negativer Eintrag vor, zum Beispiel weil Rechnungen nicht bezahlt wurden, oder bereits ein Kredit vorliegt, wird die Bank in den meisten Fällen den Kreditantrag ablehnen. Eine Möglichkeit besteht allerdings doch, wenn der Antragsteller einen Bürgen benennen kann, der im Falle einer Zahlungsschwierigkeit für ihn einspringen kann. Hier zeigen sich viele Kreditinstitute gesprächsbereit, da sie eine Absicherung in der Hinterhand haben, um die fälligen Ratenzahlungen eintreiben zu können.

Wurde bereits in früherer Zeit ein Kredit in Anspruch genommen, schauen Banken bei einer erneuten Kreditanfrage sehr genau hin, denn gab es bereits früher Probleme bei der Rückzahlung vom Kredit, ist eine erneute Kreditvergabe fast ausgeschlossen. Die Banken legen bei einer Kreditvergabe größten Wert auf Sicherheiten. Neben einem regelmäßigen Einkommen, können dies aber auch Immobilien- oder Sachwerte darstellen. Wenn zum Beispiel ein eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, kann dieses für einen Kredit als „Pfand“ hinterlegt werden. Allerdings kann dies bei einem Zahlungsausfall dann von der jeweiligen Bank veräußert werden. Um dies gänzlich zu vermeiden, kann eine Kreditversicherung helfen, eigenes Vermögen aufs Spiel zu setzen.

Eine Kreditversicherung stellt kein Produkt von der Stange dar, sondern wird in den meisten Fällen individuell zugeschnitten. Dies erfordert eine genaue Kalkulation des jeweiligen Risikos, damit diese in einem Schadensfall auch eingreift. Bei einem Abschluss hat der Kreditnehmer eine Absicherung und eine gewisse Planungssicherheit, für den Fall, dass der die monatlichen Raten nicht mehr bezahlen kann. Viele Banken und Geldinstitute machen es allerdings zu einer Bedienung eine solche Police abzuschließen, da sie sonst keinen Kredit gewähren. Besonders bei Kunden mit einer höheren Risikogefährdung oder mit einem hohen Alter macht eine Kreditversicherung durchaus Sinn.

Je mehr Risiken eine Kreditversicherung abdeckt, umso höher fällt am Ende der Preis für den Schutz aus. Daher sollte im Vorfeld genau geklärt werden, welche Risiken abgedeckt werden sollen. Eine individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes kann helfen die Kosten zu senken. Eine Kreditversicherung muss nicht unbedingt beim Kreditgeber abgeschlossen werden, auch unabhängige Institutionen bieten eine solche Absicherung an. Durch eine objektive Beratung können die einzelnen Punkte genau unter die Lupe genommen werden. Besonders die Faktoren Familie, Beruf und Umfeld sollten dabei berücksichtigt werden, um einen umfassenden Schutz zu erzielen.

Kreditaufstockung – niedrige Zinsen nutzen

Gerade in Bezug auf einen Kredit stellt sich natürlich die Frage, wie flexibel ein laufendes Angebot nun wirklich ist. Es gibt schließlich den Fall, in dem es während des laufenden Vertrages notwendig wird, das Darlehen noch einmal zu erweitern. Man könnte nun bekanntlich denken, dass einfach ein weiterer Kredit aufgenommen werden könnte. Doch aufgrund der diversen Kosten, die gerade auch in Bezug auf die Verwaltung anfallen können, ist dies am Ende kein besonders guter Ansatz. Wie ist es also möglich, tatsächlich einen Kredit aufzustocken, um später davon profitieren zu können?

Inhaltsübersicht:

  • 1. Wie kann ein Kredit aufgestockt werden?
  • 2. Tiefergehende Informationen
  • 3. Beispielrechnungen
  • Warum sollte man den Kredit erhöhen
  • Laufzeit anpassen

1. Wie kann ein Kredit aufgestockt werden?

In Bezug auf den Kredit selbst sollte dabei die Frage gestellt werden, was beim Abschluss des Vertrages denn nun genau mit dem Anbieter vereinbart worden ist. Im Zweifel hilft vor allen Dingen der Blick in die AGBs, hier etwas Klarheit zu schaffen. Denn in sehr vielen Fällen ist es leider so, dass von Seiten der Kreditnehmer wenig darauf geachtet wird, ob solche Möglichkeiten im Vorfeld angeboten oder aber ausgeschlossen werden. Deshalb ist es sehr wichtig, sich gerade mit dem Unternehmen noch einmal in Verbindung zu setzen. Denn eine pauschale Antwort auf die Frage, ob denn ein Kredit während der Laufzeit aufgestockt werden kann, gibt es nicht. Nur die individuelle Überprüfung der Sachlage kann daher dazu führen, dass eine Antwort für die jeweilige Situation gewonnen wird.

Hinweis:
Eine Aufstockung des Kredits ist im Grunde nichts anderes als eine Erhöhung um eine gewisse Summe. Gerade die Banken selbst haben daher oft ein Angebot vorliegen, das sie dem Kreditnehmer darlegen können. Nun ist es natürlich notwendig, erst einmal die Situation von Anfang an klar zu untersuchen, ob es sich überhaupt um eine gute Alternative handelt.

Erscheinen die zusätzlichen Kosten, die sich in diesem Rahmen über die Aufstockung des Kredits ergeben, zu hoch zu sein, so ist es noch immer möglich, sich die Angebote von anderen Banken einmal etwas genauer zu Gemüte zu führen. Auch in Bezug auf die Kosten gibt es aber schließlich wieder klare Unterschiede zwischen den einzelnen Banken. Am besten ist es nach wie vor, wenn die Möglichkeit besteht, ohne zusätzliche Gebühren den Kredit aufstocken zu können. In diesem Fall wird das Geld, das nun neu aufgenommen soll, einfach mit den noch ausstehenden Zahlungen verrechnet.

Hinweis:
Am Ende bleibt schließlich sogar der Zinssatz gleich, was weitere Vorteile nach sich ziehen kann.

Bei der Aufstockung von einem Kredit erweist es sich als klarer Vorteil, wenn für den Kredit selbst eine Filialbank genutzt wurde. Dies bietet ganz einfach die Möglichkeit, sich mit den dafür in der Verantwortung stehenden Mitarbeitern zu einem kleinen Gespräch zu treffen, wo die entsprechenden Modalitäten direkt geklärt werden können. Am Ende des Tages ist dies eben eine sehr gute Möglichkeit, um gewisse Vorteile in dieser Richtung zu erkennen. Bei den Banken, die über das Internet agieren, sollte dagegen auf jeden Fall einmal die entsprechende Hotline kontaktiert werden. Denn bereits daran wird in sehr vielen Fällen recht deutlich, wie es möglich ist, die Aufstockung des Kredits zu beantragen.

2. Tiefergehende Informationen

Weiter geht es dann natürlich auch noch mit der Frage, wie es überhaupt möglich ist, eine Aufstockung zu erhalten. Denn genau diesem Prozess liegt in der Regel schon ein gewisser bürokratischer Aufwand zugrunde, was es in der Praxis nicht unbedingt einfacher macht, an die passenden Ergebnisse zu kommen. Wer sich daher von Beginn an mit dem Thema befasst, wird es in der Folge auf jeden Fall ein Stück leichter haben, die passenden Angebote einzuholen. Es lohnt sich also auch aus diesem Grund, die entsprechenden Überlegungen einmal genauer in Betracht zu ziehen.

Man sollte sich dabei aber auch darüber im Klaren sein, dass es bei der Aufstockung von einem Kredit eben auch wieder darum geht, dass die entsprechende Prüfung der Bonität noch ein weiteres Mal durchgeführt werden muss. Hier ist es also sehr von Vorteil, wenn es bisher in Bezug auf die Deckung der Kosten für den Kredit noch nicht zu Problemen in irgendeiner Form gekommen ist.

Auf der anderen Seite kann es aber durchaus sein, dass bei Verzögerungen bei der Kostendeckung der eigene Status bei der Schufa noch weiter heruntergesetzt wurde. Dies bietet dann in der Folge auch die Gefahr, dass der entsprechende Betrag der Aufstockung nicht mehr eingestrichen werden kann.

Hinweis:
Sollten gewisse Gründe für eine derartige Einschätzung der Situation bestehen, so ist es zu empfehlen, erst einmal eine eigene Bonitätsprüfung der eigenen Person im Internet in die Wege zu leiten. Denn daran wird bereits deutlich, ob es denn möglich ist, den Kredit in der gewünschten Art und Weise aufzustocken.

3. Beispielrechnungen

Beispiele bieten natürlich auch im Hinblick auf die Aufstockung von einem Kredit die sehr gute Möglichkeit, sich ein noch genaueres Bild von den Tatsachen zu verschaffen. Da aber in jedem Fall individuelle Faktoren des bestehenden Vertrags eine Rolle spielen, ist es schwerlich möglich, die Faktoren der Beispiele auch auf den eigenen Fall zu übertragen. Sie sollten daher allerhöchstens als ein möglicher Weg der Orientierung in dem entsprechenden Fall gewertet werden.

Nehmen wir also einmal an, ein Kreditnehmer hat sich vor einiger Zeit dazu entschlossen, einen Kredit über einen Betrag von 5.000 Euro auf sich zu nehmen, der in der Praxis eine Laufzeit von 12 Monaten aufweist. Von dieser Zeit sind aktuell aber erst zehn Monate verstrichen, und es zeichnet sich ab, dass noch mehr Geld benötigt wird, um bestimmte Kosten zu decken. Bei der Rücksprache mit der Bank zeigt sich nun, dass es möglich wäre, eine Aufstockung zu beantragen, die dabei über den ursprünglichen Zinssatz von genau 2,59 Prozent reichen würde. Zu der ausstehenden Rate von 422,51 Euro pro Monat, kommt nun für das neu beantragte Geld noch der Wert von 161,90 Euro hinzu.

Je nach dem, wie fair die angebotenen Konditionen von der Bank in diesem Rahmen sind, muss der Kunde dabei unter Umständen sogar noch mit Kosten für die Verwaltung der Aufstockung rechnen. In anderen Fällen ist ein solches Beispiel dagegen gar nicht möglich, weil sich dabei eben in der Regel erst gar nicht die Chance bietet, den eigenen Betrag des Kredits noch weiter in die Höhe zu schrauben. Es gilt also gerade auf diese Dinge zu achten, wenn ein Kredit erreicht werden soll.

Warum sollte man den Kredit erhöhen

Viele Personen, die bereits einen Kredit in der Vergangenheit aufgenommen haben, sind schon in die Situation gekommen, dass etwas Unverhofftes eingetreten ist. Ob etwas defekt ist und repariert oder durch etwas Neues ersetzt werden muss oder Sie möchten sich jetzt diese einmalige Gelegenheit nicht entgehen lassen und sofort reagieren. Nun fehlt Ihnen allerdings die Liquidität um dieses Unterfangen zu bezahlen. Die Überlegung, ob Sie sich einen weiteren Kredit leisten können, sollte reichlich überlegt sein.

Denn schnell reicht überschreiten die monatlichen Ausgaben die Einnahmen und Sie stecken schnell in der Schuldenfalle, da Sie die finanziellen Löcher mit einem weiteren Kredit zu stopfen versuchen. Daher ist es in vielen Fällen ratsam sich im Vorfeld ein Bild über die eigene finanzielle Situation zu machen. Sie haben sicherlich bei der Aufnahme des laufenden Kredites genau kalkuliert in welchem finanziellen Rahmen Sie sich bewegen können.

Hinweis:
Diesen Rahmen sollten Sie auch nicht weit überschreiten. Nun stellt sich die Frage, wie eine zusätzliche Liquidität erzielt werden kann, ohne weitere finanzielle Belastungen. Die Antwort ist den bereits laufenden Kredit um die für Sie benötigende Summe zu erhöhen.

Laufzeit anpassen

In vielen Fällen läuft der Kredit schon einige Zeit und ein Teil des Kreditbetrages ist bereits abgezahlt. Sie können also ohne Probleme den bisherigen Kredit um die bereits getilgte Summe erhöhen und die Laufzeit wird wieder dem vorherigen Kredit angepasst. Hatten Sie zum Beispiel einen Kredit über 10000 Euro bei einer Laufzeit von 60 Monaten und Sie haben nach 30 Monaten bereits 4000 Euro getilgt, können Sie diesen Kredit wieder auf 10000 Euro aufstocken und Sie zahlen die gleiche Tilgungsrate wieder über 60 Monate zurück.

Falls Sie eine größere Summe als die bereits getilgte Summe benötigen, ist dies auch kein Problem. Entweder Sie erhöhen die monatliche Rate, was vorher gut kalkuliert sein will, oder Sie erhöhen die Laufzeit des Kredites. Dies ist allerdings nur in dem, von der Bank, zur Verfügung gestellten Rahmen möglich. In dem meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Laufzeit von 72-120 Monaten.

Hinweis:
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut über die maximale Laufzeit und bestenfalls lassen sich durch die Verlängerung der Laufzeit sogar noch die monatlichen Raten reduzieren. Sie entscheiden sich also entweder für eine schnelle Abzahlung des Kredites, was eine höhere Belastung nach sich zieht, oder Sie möchten eine bequeme Rate mit der Sie monatlich nicht an Ihre finanziellen Grenzen gehen. Wie Sie sich auch entscheiden, wichtig ist, dass Sie sich wohl bei Ihrer Entscheidung fühlen.

Sie sehen es ist ganz einfach, auch ohne einen zusätzlichen Kredit aufzunehmen, sich einen zusätzlichen finanziellen Spielraum zu ermöglichen. Eine Krediterhöhung ist in vielen Fällen ohne großen Aufwand möglich. Zu Bedenken sind nur die Höchstgrenzen bei Ihrem Kreditinstitut. Eine Überschreitung der Kredithöchstgrenzen ist in der Regel nicht möglich. Bei vielen Kreditinstituten liegt diese allerdings bei 50000-100000 Euro.

Vorzeitige Ablösung eines Kredites

Wird ein Kredit aufgenommen, so wird mit dem entsprechenden Kreditinstitut, mittels eines Tilgungsrechners, ein entsprechender Tilgungsplan vereinbart. Dieser legt detailliert fest, in welcher Höhe die monatlichen Raten und in welcher Laufzeit die Kreditsumme zurückgezahlt werden muss. Die monatliche Belastung ist so für den Kreditnehmer jederzeit kalkulierbar. Die Sondertilgung eines Kredites bewegt sich nicht mehr innerhalb des festgeschriebenen Tilgungsplans und wird als zusätzliche Zahlung angesehen. Durch die vorzeitige Rückzahlung können Kreditnehmer den Kredit vollständig ablösen oder aber nur einen Teil gesondert tilgen. Somit verringert sich die monatliche Rate und die Laufzeit verkürzt sich. Seit dem Jahre 2010 gibt es das Gesetz zur Kredit-Sondertilgung. Dieses Gesetzt gestattet es einem Kreditnehmer, seinen Kredit teilweise oder gar in vollständig vorzeitig zurückzuzahlen.

Besteht die Möglichkeit, dass ein Kredit bereits vor dem Ende der vereinbarten, vertraglich festgehaltenen Laufzeit zurückgezahlt werden kann, verschafft dies in der Regel mehr finanzielle Bewegungsfreiheit. Häufig sind günstigere Zinskonditionen das Ziel einer Kreditablösung. Dies ist der Fall bei einem Kredit mit einem Festzinssatz während einer Niedrigzinsphase oder aber auch bei einem Darlehen mit veränderlichen Zinsen während der Hochzinsphase.

Wichtig bei der Ablösung eines Kredites ist jedoch eine im Vorfeld stattfindende, genaue Berechnung. Hierbei sind eventuelle Bearbeitungsgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen mit zu kalkulieren. Die Entschädigungsregelungen der Banken bei einer vorzeitigen Ablösung eines Kredites sind recht einfach. Läuft der Kredit über ein Jahr, beträgt die Zinskompensation 1 Prozent auf die Restschuld. Bei einer Laufzeit von weniger als ein Jahr, sind es dagegen noch 0,5 Prozent. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf jedoch nicht höher als die Summe der anfallenden Sollzinsen ausfallen, die in den Zeitraum zwischen der festgelegten und vorzeitigen Rückzahlung gefallen wären. Bei einem Ratenkredit ist demnach die Regelung wesentlich kundenfreundlicher und transparenter, als die bei einer Baufinanzierung vorzunehmende Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Direktbanken sind in der Regel flexibler. Diese bieten ihren Kreditnehmern häufig die Möglichkeit, Kreditteile vorzeitig abzulösen. Den Darlehensverträgen sind entsprechende Tilgungsklauseln beigefügt, die vorsehen, dass jährlich ein gewisser Prozentsatz der Vorjahresrestschuld auch ohne Kosten getilgt werden kann.

Generell stehen für eine vorzeitige Ablösung eines Kredites zwei Optionen zur Auswahl. Entweder, es wird ein bestehender Vertrag gekündigt oder es erfolgt ohne eine Kündigung eine Umschuldung des Kredites. Kann man sich mit dem Kreditgeber auf eine finanziell attraktive Umschuldung einigen, ist eine formelle Kreditkündigung in den meisten Fällen nicht nötig. Bei einer Kündigung seitens des Kreditnehmers bei einem rechtlich einwandfreien Kreditvertrag, müssen jedoch die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Bei einem Immobilienkredit sind die Zinssätze häufig festgeschrieben. Stellt sich jedoch im Nachhinein heraus, dass der ehemals festgeschriebene Zins doch nicht dauerhaft günstig ist, kann darüber nachgedacht werden, den Kredit abzulösen. Gerade in einer anhaltenden Niedrigzinsphase stellt sich ein Kredit mit hohen und dauerhaften Zinsen als nachteilig heraus. Wird eine Umschuldung des Kredites von der Bankseite abgelehnt, kann sich ein Wechsel des Kreditinstitutes oder auch eine Kündigung des Kredites als vorteilhaft erweisen. Allerdings sollte, vor der Ablösung eines Festzinskredites während einer Niedrigzinsphase mit der Bank ein Gespräch über eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung stattfinden. Unter Umständen kann durch eine Entschädigung der entstehende Zinsvorteil durch die Neuaufnahme eines erschwinglicheren Darlehens wegfallen oder durch die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung aufgehoben werden.

Ein Kredit in einer Hochzinsphase mit variablen Zinsen ist zwar die gegenteilige Situation, im Endeffekt ist das Resultat aber das Gleiche. Ist es absehbar, dass die Hochzinsphase längere Zeit andauern wird, stellt die vorzeitige Ablösung eine Möglichkeit dar, die erwogen werden sollte. Hier könnte eine Festzinsvereinbarung die preiswertere Alternative sein. Aus diesem Grunde sollten Gespräche hinsichtlich einer Umschuldungsvereinbarung angestrebt werden. Ist eine Einigung mit dem Kreditinstitut nicht möglich, bleibt häufig nur die Kreditkündigung. Vorteilhaft ist bei Krediten mit variablen Zinssatz, dass die Kreditinstitute keine Argumente gegen eine frühere Ablösung haben. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in diesem Fall nicht anfallen, da diese bei einem Baukredit mit variablen Zinsen generell unüblich ist.

Über eine Komplettrückführung eines Kredites kann bei einer Änderung der finanziellen Situation während der Kreditlaufzeit, beispielsweise durch Erbschaft oder erhöhtes Einkommen, durchaus nachgedacht werden. In diesem Fall wäre es durchaus denkbar, den Kredit komplett zu tilgen oder gar zu kündigen. Bei einem Immobilienkredit mit festen Zinsen, besteht aber wiederum die Gefahr einer Vorfälligkeitsentschädigung. Ferner lohnt sich eine gänzliche Darlehensablösung nicht immer. Bei Abschluss eines Baudarlehens mit sehr guten Zinssatz kann es sich als finanziell sinnvoller erweisen, das zusätzliche Kapital zinsbringend anzulegen. Dies wäre dann zu erwägen, wenn die Erträge für diese Kapitalanlage höher wären, als die für den Kredit anfallenden Zinsen. Gibt es jedoch keine gravierenden Unterschiede zwischen dem Darlehen und den Kreditzinsen, kann eine vorzeitige Ablösung definitiv sinnvoll sein.

Für die Beendigung der Zinsbindungsfrist hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung eingeführt. Der Kreditnehmer muss vom Kreditgeber spätestens drei Monate vor Beendigung der Zinsbindung über die Möglichkeit einer neuen Zinsbindungsfrist informiert werden. Damit soll es dem Kreditnehmer ermöglicht werden, genügend Zeit für Verhandlungen mit der Bank über mögliche Zinskonditionen während der restlichen Kreditlaufzeit zu haben oder alternative Finanzierungen zu finden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bereits vor dem Ende der Dreimonatsfrist, mit dem Kreditgeber über eine mögliche Anschlussfinanzierung zu verständigen.

Bestehen mehrere parallel laufende Kredite, ist eine Umschuldung oder aber auch eine Bündelung in einem Darlehen häufig sinnvoll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Konditionen sich verbessern. Bevor ein Kredit also vorzeitig abgelöst wird, muss genau kalkuliert werden, welche Kostenvorteile sich ergeben können. Augenmerk ist hier jedoch auch auf eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung zu legen, die bei einer vorzeitigen Ablösung bei einem Baukredit mit festgeschriebenen Zinsen zu zahlen ist. Die Zinssätze sollten, im Hinblick auf den, durch eine Umschuldung in einen einzigen Kredit entstehenden finanziellen Vorteil, detailliert verglichen werden. Grund für eine derartige Umschuldung ist häufig auch die bessere Übersichtlichkeit der Schulden.

In der Folge lässt sich also festhalten, dass eine Ablösung eines Kredites generell mit Kosten verbunden ist. Dennoch ist es empfehlenswert, einen Kredit mit festgeschriebenen Zinsen in der Niedrigzinsphase umzuschulden oder den Kredit komplett zu kündigen. Eine Umschuldung oder auch Kreditkündigung empfiehlt sich genauso bei einem Kredit mit veränderlichen Zinsen während einer Hochzinsphase. Stehen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, ist eine Kreditkündigung ebenso sinnvoll. Bei Beendigung der Zinsbindungsfrist sollte eine Kreditkündigung erwogen werden oder die Offerte der Bank angenommen werden. Bei mehreren gleichzeitig laufenden Krediten empfiehlt sich eine Umschuldung.

Ob eine Chance gegeben ist, einen Kredit eher als ursprünglich vereinbart zurückzuzahlen, hängt von den Konditionen der jeweiligen Bank ab. Wurde im Vorfeld die Möglichkeit zu einer unentgeltlichen Sondertilgung vertraglich zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber vereinbart, kann das Darlehen schneller als vereinbart getilgt werden. Nicht alle Banken bieten eine solche Option für jede Kreditart an.

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