Geld für Zahnersatz – endlich wieder breit lächeln


Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem Jahr 2005 nur noch pauschale Zuschüsse, wenn Patienten Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen. Das bedeutet für diese Kassenpatienten, dass sie einen großen Teil der Labor-, Material- und Behandlungskosten selbst zahlen müssen. Auch wenn sich Patienten für bessere und hochwertigere Materialien entscheiden oder besondere Behandlungsmethoden (z.B. die Behandlung unter Vollnarkose) durchgeführt haben wollen, ist ein höherer Anteil aus der privaten Tasche zu zahlen, da auch hier die Patienten den Differenzbetrag zu den pauschalen Festzuschüssen selbst tragen müssen. Dabei können die Zuzahlungen, die zu leisten sind, schnell vier- oder fünfstellige Beträge erreichen, die nicht von allen Patienten aus den Ersparnissen gezahlt werden können.

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Besser mit Bonusheft

Übrigens werden die Zuschüsse der Krankenkassen höher und der Eigenanteil der Kassenpatienten sinkt, wenn durch die Vorlage eines gut geführten Bonusheftes nachgewiesen werden kann, dass eine regelmäßige Vorsorge durch den jährlichen Zahnarztbesuch durchgeführt wurde. Eingeführt wurde dieses Bonusheft von den Krankenkassen als Anreiz für einen jährlichen Vorsorge- bzw. Kontrollbesuch beim Zahnarzt. Wer seine Zähne pflegt, dem entstehen erst gar keine Schäden, war der Hintergedanke dabei.

Im Bonus-Heft wird vom Zahnarzt also eingetragen, wann der Patient einen Termin wahrgenommen hat. Bei fünf Jahren regelmäßiger Zahnprophylaxe erhöht sich der der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz zum Beispiel von 50 auf 60 Prozent der Regelversorgung.

Hinweis:
Bei fünfzehn Jahren regelmäßiger Zahnarztbesuche sogar auf 65 Prozent. Wenn also eine neue Zahnkrone ungefähr 700 Euro kosten würde, dann steigt der Zuschuss der Krankenkasse um rund 100 Euro, wenn mit dem Bonusheft fünfzehn Jahre regelmäßige Zahnarztbesuche nachgewiesen werden können.

Versicherung statt Zahnkredit?

Eine Lösung der Finanzierung von Zahnersatz-Eigenleistungen kann eine Zahnzusatzversicherung sein, die bei einer Krankenkasse zusätzlich zur normalen Krankenversicherung gesondert abgeschlossen werden kann. Diese Zahnzusatzversicherungen zahlen dann ganz oder teilweise die Differenzbeträge zu den Beiträgen der gesetzlichen Versicherungen. Wer jedoch weder über eine Zusatzversicherung noch über entsprechende Ersparnisse verfügt, dem hilft oft ein entsprechender Kredit weiter.

Mit diesem Kredit können dann entweder der Eigenanteil des Patienten zur Regelversorgung gezahlt werden oder eben auch die Mehrkosten, die entstehen, wenn sich der Patient für bessere Materialien oder eine andere Behandlungsmethode entscheidet. Dieses Darlehen ist ein klassischer Raten- oder Verbraucherkredit, der von fast allen deutschen Banken und Sparkassen zu unterschiedlichen Konditionen angeboten wird.

Info:
In der Regel werden diese Kredite über einen festen Darlehensbetrag abgeschlossen, der dann zuzüglich der vereinbarten Zinsen in einem zeitlich genau festgelegten Rahmen mit einer gleichbleibenden Rate zurück gezahlt wird.

Was ist vor Kreditabschluss zu tun?

Damit die Finanzierung eines Zahnersatzes nicht unnötig teuer wird, sollten sich die Patienten bereits im Vorfeld gut informieren. Der erste Schritt ist das Erstellen eines sogenannten Heil- und Kostenplans für den ins Auge gefassten Zahnersatz. Die Erstellung des Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich Versicherte übrigens kostenlos, der Zahnarzt darf dafür kein Honorar verlangen. Wichtig ist die genaue Erläuterung, welcher Zahnersatz aus welchen Materialien geplant ist. Viele Patienten scheuen sich, sich diesen Heil- und Kostenplan genau erklären zu lassen oder nach kostengünstigeren Alternativen zu fragen.

Sind größere Behandlungen oder mehrere Zähne betroffen, die ersetzt werden sollen, ist die Einholung einer zweiten Meinung durch einen anderen Zahnarzt sinnvoll und ratsam. Mit diesen Heil- und Kostenplänen können die Patienten ausrechnen, wie hoch der Eigenanteil ist, der für den geplanten Zahnersatz gezahlt werden muss.

Dabei gilt: Die Krankenkassen zahlen ungefähr 50 % der sogenannten Regelversorgung, wenn eine jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt stattgefunden und diese im Bonusheft dokumentiert wurde, steigt der Zuschuss der Krankenkasse auf maximal 65 % der Regelversorgung.

Regelversorgung bedeutet übrigens, dass der vom Zahnarzt festgestellte Befund mit einer sehr einfachen „Standardtherapie“ versorgt wird, also zum Beispiel unverblendete oder nur teilverblendete Stahlkronen statt Keramikkronen. Mehrleistungen wie schönere oder bessere Materialien kosten dann mehr Geld, das als Eigenleistung zum Patienten selbst zu bezahlen ist.

Verschiedene Angebote für den Kredit

Steht der zu finanzierende Betrag der Eigenleistung für Zahnersatz fest, ist es ratsam, verschiedene Kreditangebote zu prüfen. Neben der Hausbank sollten auch die Angebote anderer Banken angefordert und verglichen werden. Mit den Internet-Kreditvergleichen kann sich der Verbraucher einen ersten Eindruck über die Zinshöhe und die Gesamtkosten eines Ratenkredites für Zahnersatz verschaffen. Inzwischen sind auch andere Anbieter für den Zahnersatz-Kredit am Start. Hier können schon ab einer Kreditsumme von 250 Euro entsprechende Darlehen beantragt werden.

Bei einem Kreditvergleich via Internet gibt man einfach den gewünschten Darlehensbetrag, also den Betrag der Zuzahlung für den Zahnersatz und die monatliche Wunschrate auf der Homepage des Kreditvergleichs ein und erhält in kurzer Zeit entsprechende Kreditangebote von verschiedenen Banken angezeigt. Hier ist der effektive Jahreszins, der bei jedem Angebot mit angegeben wird, die sinnvolle Vergleichsgröße.

Info:
Ist die Hausbank des Verbrauchers in der Liste nicht aufgeführt, kann es ratsam sein, diese ebenfalls um ein Kreditangebot zu bitten.

Wie kommt man an das Geld?

Hat sich der Verbraucher für ein Kreditangebot aus dem Internet oder bei der Hausbank entschieden, kann die Auszahlung des Kredits für Zahnersatz entweder bequem von zuhause aus oder in der Filiale der Hausbank beantragt werden. Einige Formalien werden von den Banken abgefragt (Einkommensverhältnisse, finanzielle Situation etc.), dann erhält der Antragsteller relativ schnell eine Nachricht, ob die Bank der Kreditgewährung zustimmen wird.

Je nach Bankinstitut oder Kreditangebot müssen dann eventuell noch einige Nachweise geführt werden, wie zum Beispiel die Identifikation per Postident-Verfahren oder das Einreichen von Gehaltsnachweisen. Sind diese Unterlagen vollständig bei dem entsprechenden Kreditinstitut eingegangen, prüft die Bank die Wunschfinanzierung anhand dieser Unterlagen erneut.

Hinweis:
Sollte auch diese Prüfung positiv ausfallen, haben die Antragsteller oft schon nach wenigen Tagen den Betrag für den Zahnersatz auf dem Konto.

Kredit direkt in der Zahnarztpraxis

Inzwischen haben viele Zahnärzte und auch Dentallabore erkannt, dass ihre Patienten nicht immer die Eigenbeteiligung am Zahnersatz aus den Ersparnissen zahlen können. Sie bieten deshalb direkt in der Praxis entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten für die Zuzahlung an, die entsprechenden Angebote werden dem Patienten meist direkt mit dem Kostenvoranschlag bzw. dem Heil- und Kostenplan überreicht.

Dafür arbeiten die Zahnärzte mit externen Finanzdienstleistern und eventuell auch mit den entsprechenden Dentallaboren zusammen. Letzte haben naturgemäß ebenfalls ein großes Interesse daran, dass der Patient sich für einen höherwertigen – und damit teureren – Zahnersatz entscheidet und subventionieren daher zum Teil die Zinsen. Aber auch hier gilt natürlich wie in allen anderen Fällen, dass das entsprechende Angebot intensiv geprüft werden muss.

Hinweis:
Oftmals haben diese Kreditangebote relativ kurze Laufzeiten. Wer zum Beispiel den Kreditbetrag in nur sechs Monatsraten zurückzahlen kann, kann auf sehr niedrige Zinsen hoffen. Wird jedoch die Laufzeit verlängert, sind diese Angebote von Zahnarzt und Dentallabor in der Regel um einiges teurer als herkömmliche Kredite.