Schüler und Jugendliche haben so manche Wünsche, die nicht mit dem normalen Elterntaschengeld zu finanzieren sind. Kann in diesem Fall ein Schülerkredit die Lösung des Problems sein?
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass an Minderjährige keine Kredite von Banken oder Sparkassen vergeben werden. Die Bewilligungsgrenze bedeutet im Regelfall die Volljährigkeit. Der Kreditnehmer muss unbedingt das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Anders sieht es natürlich aus, wenn eine dritte Person für den gewünschten Kredit bürgt.
Dies könnten z.B. die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Jugendlichen sein, oder eben auch eine andere erwachsene Bezugspersonen. In solch einem Bürgschaftsfall wird sich die Hausbank natürlich vergewissern wollen, ob der Bürge, sollte der Kredit etwa notleidend werden, auch solvent ist, so dass er für die Rückzahlung der Schuld von dem kreditgebenden Institut herangezogen werden kann. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, dann bedeutet dies das Aus für den gewünschten Kredit.
Schülerkredit: Einkommen muss vorhanden sein
Ist der Schüler volljährig, dann kann dieser selbstverständlich einen Kredit aufnehmen. Das Procedere ist dann genauso wie bei einer normalen Kreditaufnahme. Die Kreditzusage setzt in allen Fällen voraus, dass die aufgenommene Schuld auch zurückgezahlt werden kann: also neben der fälligen Zinszahlung auch noch eine Tilgung aus vorhandenem Einkommen oder Vermögen geleistet werden kann. Kann der Schüler – oder auch Student – dies nicht leisten, dann bleibt wieder nur, eine dritte Person zu finden, die gegenüber dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingeht.
Hinweis:
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der Schüler, so er volljährig ist, über eine gute Bonität verfügen sollte und keinen negativen Schufa Eintrag in seiner Akte hat. Sollten diese Kriterien erfüllt sein, so kann auch ein Schüler einen Kredit bekommen; in der Regel wird es sich um die Ausreichung eines Kleinkredites handeln.
Banken und Sparkassen werben oft mit besonderen Schülerkonten. Die an Schüler, Auszubildenden oder Studenten adressierten Konten sind in der Regel mit etwas günstigeren Kreditkonditionen ausgestattet, als es bei den Krediten der übrigen Klientel der Fall ist. Trotzdem ist ein ständiger Vergleich der herausgelegten Konditionen bei der Vielzahl der Anbieter für diese speziellen Schüler Kredit Konten unbedingt anzuraten.
Die älter gewordenen Schüler
Über den zweiten Bildungsweg versuchen immer mehr Erwachsene, in jungen Jahren versäumte Ausbildung nachzuholen. Hier haben wir es genau genommen wieder mit Schülern zu tun, die gewissen Ansprüche haben und diese gerne über einen Kredit erfüllt bekommen möchten. In der Regel ist dieser Personenkreis berufstätig, die zusätzliche Ausbildung erfolgt in Abendklassen. So verfügen diese Schüler über ein regelmäßiges Einkommen, was Ihnen erlaubt, den aufzunehmenden Kredit ordnungsgemäß zurückzuzahlen. Dieser Kredit fällt zwar auch unter den Begriff „Kredit an Schüler“ ist aber von der Begrifflichkeit her mehr ein normaler Kredit als ein Schüler- oder Studentendarlehen.
Umschüler und Kredite
Etwas schwieriger stellt sich die Situation bei sogenannten Umschülern dar. Diese stehen in der Regel in keinem Arbeitsverhältnis, so dass kein eigenes Einkommen vorhanden ist. Ohne weitere Sicherheiten wird sich kaum ein Kreditinstitut finden, dass in diesem Fall einen Kredit gewähren wird. In solch einem Fall ist die Kreditaufnahme von öffentlichen Mitteln oft die einzige Möglichkeit, um an Geld zu kommen.
Info:
Diese Kreditart fällt unter die allgemeine Begriffsfassung: Bildungskredit für Schüler und Studenten.
Voraussetzung, damit ein Schüler eine derartige Förderung der öffentlichen Hand beantragen kann, sind Volljährigkeit und eine Altersbeschränkung von 36 Jahren. Die Ausbildung sollte des Weiteren nicht länger als 12 Semester dauern.
Gedacht sind derartige Unterstützungskredite für in der Schlussphase der Ausbildung oder sonstigen Praktika befindlichen Schüler. Die Einkommensverhältnisse der nächsten Verwandten spielen bei der Antragsstellung keine Rolle. Dies ist ein großer Vorteil für den Schüler, da es bei der Gewährung von Krediten aus öffentlichen Mitteln keines Bürgen bedarf. Selbst wenn der Schüler eine ausländische Bildungsstätte besucht, die deutschem Standard entspricht, ist die Möglichkeit einer Kreditierung durchaus darstellbar.
Zusammenfassend lässt sich folgendes sagen:
Der Bildungskredit für Schüler umfasst primär die gesamte Phase der begonnenen Ausbildung; hierzu zählen auch Praktika und ähnliche Ausbildungsarten sowie ein komplementäres Zusatz- Ergänzungs- oder sonstiges Aufbaustudium. Selbstverständlich müssen dem Kreditgeber zu bestimmten Zeitabschnitten entsprechende Leistungsnachweise, den Studiengang betreffend, vorgelegt werden. Die Förderungsmittel werden unabhängig von BAföG Zahlungen gewährt.
Ein kleines Beispiel, wie ein Schülerkredit aus öffentlichen Mitteln in der Praxis funktioniert
- monatliche Auszahlungen von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro
- die Gesamtauszahlungssumme ist auf den Ausbildungsabschnitt limitiert und es können maximal bis zu 7.200 Euro bewilligt werden. Dies würde eine Auszahlungsperiode von 24 Monaten beinhalten.
- sollte der Schüler einen begründeten finanziellen Zusatzbedarf anmelden, so ist neben dem gewährten Grundbetrag eine weitere Kreditaufnahme bis zu 3.600 Euro möglich, vorausgesetzt jedoch, dass der Höchstbetrag von 7.200 Euro nicht überschritten wird.
- der Zins bei Kreditgewährung von öffentlichen Mitteln ist günstiger als normale Marktmittel, z.Zt. etwa bei ca. 1%.
So ist der Kredit für Schüler möglich
Wichtigste Vorrausetzung für einen Schülerkredit ist die Volljährigkeit. Der Versuch eines Minderjährigen, auf eigene Faust und ohne Unterstützung von Erziehungsberechtigten an einen Kredit zu kommen, scheitert meistens schon im Ansatz. Ganz abgesehen von der gesellschaftspolitischen Frage, ob es wirklich einen Sinn ergibt, dass sich Minderjährige, nur um irgendwelche momentanen Anschaffungswünsche befriedigen zu wollen, sich schon im jugendlichen Alter verschulden sollten.
Eine gänzlich andere Betrachtungsweise ergibt sich bei Berufs- oder Umschülern. Hier liegt bei der Mehrzahl der Fälle schon eine eigene berufliche Tätigkeit vor und somit wurde bereits ein eigenes Einkommen generiert. In diesem Fall verfügt der Heranwachsende bereits über Erfahrung auf dem finanziellen Terrain, so dass ein Kredit nicht immer nur der Befriedigung von irgendwelchen Konsumgütern dient, sondern in diesen Fällen durchaus den Lebensunterhalt des Jugendlichen sichert.
Hinweis:
Hat der Schüler die Volljährigkeit erreicht ist die Situation natürlich unter dem Erwachsenenrecht zu betrachten. Bekanntlich steht nichts dagegen als erwachsene Person einen Kredit aufzunehmen, wenn die persönlichen Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen Rückzahlung des Kredites dem nicht entgegenstehen. Als wichtigste Kriterien gelten hier: gute Bonität und keinen negativen Eintrag bei der Schufa.
Fazit
Eine abschließende umfassende Aussage über Schülerkredite kann nur dann getroffen werden, wenn die Ziele und Voraussetzungen des Kreditwunsches klar benannt werden. Sicherlich gibt es über diesen Artikel hinaus noch die eine oder andere Möglichkeit, einen Kredit zu beantragen. Ob dieser denn auch zu vernünftigen Konditionen vergeben wird, steht auf einem anderen Blatt.
Auf alle Fälle ist es ratsam, Kreditangebote von Finanzinstituten, die keine Sicherheiten oder sonst üblichen Erklärungen von dem nachsuchenden Kreditnehmer verlangen, mit einer nötigen Vorsicht zu begegnen. Es ist offensichtlich, dass solche „günstigen“ Kreditofferten oft auf eine Übervorteilung des Kreditnehmers – in diesem Fall Schülers – abzielen.
Hinweis:
Diese angebotenen Kredite unterliegen weder der Bankenaufsicht noch werden sie sonst in irgendeiner Weise kontrolliert. Hände weg von Kredithaien, die es leider immer noch ihr Unwesen im Marktgeschehen ungestraft treiben dürfen!