Kredite auch für Lehrlinge


Der Lehrling ist in der Regel ein Jugendlicher, der im Anschluss an den erfolgreichen Schulabschluss in einem bestimmten Beruf ausgebildet wird. Lehrling kommt von Lernen, eine Lehre machen. In Anlehnung an die Ausbildung wird der Lehrling in der heutigen Zeit als Azubi, als Auszubildender bezeichnet. Vom seinem Ursprung her ist mit der Lehre eines Lehrlings das Erlernen eines Handwerks gemeint. Das ist ein Berufsstand, der in der deutschen Handwerksordnung näher geregelt ist. Berufsübergreifend wird in der heutigen Zeit jeder als Lehrling bezeichnet, der einen Ausbildungsberuf erlernt.

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Kredit trotz Lehrlingsgehalt?

Der Lehrling hat den Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, das umgangssprachliche Lehrlingsgehalt. Die Höhe ist sehr unterschiedlich. Gründe dafür sind der zu erlernende Beruf, das Bundesland und die dortige Region, die Zugehörigkeit zu einem Tarifvertrag sowie das jeweilige Lehrjahr.

Grundlage ist das BBiG, das Berufsbildungsgesetz. „Danach hat der Auszubildende den Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die der Ausbildungsbetrieb, allgemein gesagt der Lehrherr zu zahlen hat. Die Ausbildungsvergütung ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, und zwar mindestens jährlich, ansteigt.“

Hinweis:
Heutzutage ist es gängige Praxis, dass der Lehrling spätestens im dritten, dem meistens letzten Lehrjahr volljährig und geschäftsfähig ist. Das ist die rechtliche Voraussetzung dafür, eigenständig einen Kredit aufnehmen zu können. Hinzukommt die tatsächliche Voraussetzung mit den Gegebenheiten und Bedingungen, ob das auch in der Praxis so möglich ist.

Modalitäten der Kreditaufnahme

Jede Kreditaufnahme ist ein Geldleihen. Kreditgeber ist eine Bank oder Sparkasse. Hier kann unter den Filialbanken am Ort, unter Direkt- sowie unter Onlinebanken ausgewählt werden. Sie alle bieten eine Vielfalt von Krediten an. Darunter ist in der Regel auch ein spezielles Angebot für Lehrlinge, der Lehrlingskredit. Dabei handelt es sich um einen Ratenkredit als zweckfreien Konsumenten- beziehungsweise Verbraucherkredit.

Für den Kreditnehmer sind die Kreditzinsen die eigentlichen Kosten an dem Kredit, für den Kreditgeber der Verdienst an dem Kreditgeschäft. Eines der Kerngeschäfte aller Universalbanken ist die Kreditvergabe. Der Ratenkredit wird in einer Summe an den Kreditnehmer ausgezahlt.

In dem Kreditvertrag sind alle Einzelheiten wie Kredithöhe, Kreditlaufzeit, Kreditzinsen, und Sondertilgungen im Einzelnen geregelt. Was im Vertrag steht, muss beiderseits so eingehalten werden.

Info:
Der Ratenkreditvertrag für den Lehrling kann nur im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer geändert werden. Das ist meistens mit Mehrkosten für den Lehrling als Kreditnehmer verbunden.

Risiken beim Lehrlingskredit

In dem Moment, in dem das Kreditinstitut die Kreditsumme ausbezahlt, beginnt das dauerhaft latente Risiko, dass der Kredit zuzüglich der Zinsen auch vertragsgemäß zurückgezahlt wird. In der Bankensprache ist es das Kreditausfallrisiko. Diese Situation möchte der Kreditgeber möglichst vermeiden, bestenfalls ausklammern. Dazu wird vor der Kreditentscheidung die Bonität des Lehrlings geprüft. Sie ist die „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, den Kredit aus eigenem Einkommen zurückzahlen zu können“.

Für den Kreditgeber ist es der „Worst Case“, dass die Kreditrückzahlung nur zwangsweise möglich wird, dass sie sozusagen erzwungen wird. Das ist in Bezug auf das Einkommen des Lehrlings nur bedingt möglich. Jeder Bürger hat einen pfändungsfreien Anspruch auf sein Einkommen. Für den Lehrling als Einzelperson liegt diese Grenze bei etwa 1.050 EUR. Bis zu dieser Höhe ist seine Ausbildungsvergütung pfändungsfrei.

Nur ein darüber hinausgehender Betrag kann gepfändet werden. Möglichkeiten dazu sind die Lohn- oder die Kontopfändung. Diese Situation ist für den Kreditgeber der letzte Ausweg, um an sein Geld zu kommen.

Hinweis:
Daraus resultiert, dass der Lehrling über ein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen muss, das deutlich oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Erst dann ist die Bonität aus Sicht des Kreditgebers für eine Kreditvergabe an den Lehrling ausreichend gut.

Probleme für Lehrlinge

Der Lehrling ist oftmals in einer schwierigen Situation. So werden Ausgaben fällig, die im direkten Zusammenhang mit der Lehre und dem Ausbildungsort stehen. Notwendig sind Führerschein, Pkw oder Zweirad, oftmals auch Lehr- und Lernmittel für die theoretische sowie praktische Ausbildung. Das ergibt schnell einen mittleren bis höheren vierstelligen Eurobetrag.

Wenn nicht ausreichend Erspartes vorhanden ist, dann ist der Lehrlingskredit die einzige, die letzte Möglichkeit, um die notwendigen Kosten finanzieren zu können. Der Lehrling findet bei seiner Hausbank viel Verständnis für seine Situation. Umgekehrt muss er auch für deren Haltung Verständnis zeigen, dass ein Lehrlingskredit „nicht ins Blaue hinein, und nicht ohne die notwendige Bonität vergeben werden kann“.

Das ist das Spannungsfeld, in dem eine Lösung gesucht und gefunden werden muss. Beide Seiten wollen aus jeweils ihrer Sicht dasselbe. Das Kreditinstitut möchte an der Kreditvergabe verdienen, und der Lehrling braucht dringend den Kredit.

Bonität: So können Lehrlinge Geld leihen

Das Problem ist die Bonität des Lehrlings. Hier muss angesetzt werden, um eine gangbare Lösung zu finden. Dafür gibt es ein oder zwei Möglichkeiten. Mit viel Goodwill des Kreditgebers wird ein niedriger, von der Höhe her überschaubarer Lehrlingskredit vergeben. Damit ist das Kreditausfallrisiko nicht beseitigt, durch die Kredithöhe jedoch stark verringert.

Das Kreditausfallrisiko lässt sich der Kreditgeber durch etwas höhere Kreditzinsen bezahlen, in dem Sinne ausgleichen. Er vertraut auf die Integrität des Lehrlings, dass der willens und in der Lage ist, den Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Ausschlaggebend für eine solche Haltung ist das persönliche Umfeld des Lehrlings als Kreditnehmer. Wenn der Kreditgeber die Hausbank der Eltern des Lehrlings ist und die dort als zuverlässige Kunden bekannt sind, dann ist das wie eine persönliche Referenz, wie die Fürsprache einer Vertrauensperson.

Info:
Die Chancen sind ausgesprochen gut, dass der Kreditgeber in diesem speziellen Fall seinen Ermessensspielraum bei Anwendung der bankeninternen Kreditvergaberichtlinien im Sinne des Lehrlings nutzt.

Einen Bürgen finden

Eine andere Möglichkeit ist die Beibringung eines Bürgen, der mit seinem Einkommen und seiner Bonität das natürlicherweise vorhandene Manko des Lehrlings ausgleichen kann. Der Lehrling kann nichts dafür, dass er keine höhere Ausbildungsvergütung erhält. Dem Kreditgeber geht es, rein sachlich gesehen, ausschließlich um die Bonität. Ob sie vom Lehrling selbst oder von einem Bürgen kommt, ist nachrangig.

Der Bürge ist in vielen derartiger Fällen ein Familienangehöriger, ein Taufpate, ein naher Verwandter oder auch der Lehrherr. Bürge und Lehrling haben ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander. Beiden ist bewusst, dass der Lehrling den Kredit zurückzahlen kann und will. Die Bürgschaft ist insofern eine „Pro-forma-Sache“. Kreditnehmer und Schuldner ist der Lehrling.

Er bekommt den Kredit ausbezahlt und zahlt die Monatsraten. Geschieht das nicht, wendet sich das Kreditinstitut automatisch an den Bürgen. Grundlage dafür ist ein Bürgschaftsvertrag zwischen Kreditgeber und Bürgen. Der Vertrag wird zeitgleich mit dem Kreditvertrag abgeschlossen und unterzeichnet. Damit haben beide Seiten ihr Ziel erreicht.

Lehrlingsdarlehen mit Sicherheiten

Der Lehrling sollte wissen, dass kein seriöses Kreditinstitut Geld ohne die entsprechende Sicherheit verleiht. Positiv auf die Bonität kann es sich auswirken, wenn der Lehrling im letzten Lehrjahr einen Nachweis oder eine Aussage des Lehrherrn zur Übernahme in ein vertragliches, unbefristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Lehre beibringen kann. Jeder Kredit ist eine vertragliche Verpflichtung für mehrere Jahre.

Hinweis:
Mit der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis steigt das Einkommen und festigt sich der Arbeitsplatz. Aus der Ausbildungsvergütung wird ein Arbeitslohn. Der Lehrling „steigt in eine ganz andere Vergütungskategorie auf“, er ist in absehbarer Zeit mit anderen Handwerkern und Gesellen gleichgestellt.

Fazit

Als Fazit bleibt festzustellen, dass es nicht ganz einfach, keinesfalls jedoch ausgeschlossen ist, als Lehrling einen Kredit zu erhalten. Entscheidend ist immer der Einzelfall, und zwar sowohl auf Seiten des Kreditgebers als auch des Lehrlings als Kreditnehmer.

Oftmals ist die persönliche Situation maßgebend, und die zwischenmenschliche, die soziale Beziehung kann den letzten Ausschlag zu einem Ja geben. Der Lehrling sollte sich durch ein erstes Nein nicht entmutigen lassen, sondern durchaus einen zweiten oder auch dritten Versuch starten; und zwar durchaus in dem Bewusstsein, dass Banken und Sparkassen gerne Kredite vergeben, sie geradezu vergeben müssen, um zu verdienen.